die Verwaltung des gesellschaftseigenen Grund- und Kapitalvermögens. Hierzu gehören insbesondere auch der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, von Wertpapieren und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dietrich von Stemm
Seevetal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 43ff. Sonderband
Verschmelzungsvertrag Blatt 15ff. Sonderband 2
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 08.12.1954
Gesellschaftsvertrag Blatt 68 ff Sonderband 2
Ergebnisabführungsvertrag Blatt 77 ff Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 86 ff Sonderband 2
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.09.1954 zuletzt geändert am 01.10.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Geschäftsjahr) und 15 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Formwechsel
Das Vermögen der Grundmann & Co. GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 17193 - übertragende Gesellschaft) ist als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Verschmelzungsvertrag vom 26. Juni 1992 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften vom 30. Juni 1993 gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapErhG auf diese Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft übertragen worden.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der HBK Hanseatische BauKonzept GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 93375) als herrschendem Unternehmen ist am 23.06.2004 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2004 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.