Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmungen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Reifenhäuser Softwareconsulting GmbH & Co. KG mit dem Sitz in 56587 Straßenhaus.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uwe Reifenhäuser
Flammersfeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Uwe Schmidt
Neunkirchen
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.02.1997 zuletzt geändert am 26.01.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2007 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere Fassungsänderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Unternehmensgegenstand) und 6 (Vertretung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 16.02.2007 weiterhin beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.04.1997 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied HRB 3453 getreten. Freigegeben am 02.12.2005.
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.