Vertretungsberechtigt sind der Landesvorsitzende, bis zu zwei stellvertretende Landesvorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Beauftragte für Rechtsangelegenheiten. Der Landesvorsitzende und der Beauftragte für Rechtsangelegenheiten sind einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam darunter der stellvertretende Landesvorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Birte Könnecke
Sölden
Vorstand
Moritz Schmid
München
Vorstand
Christian Soeder
Mannheim
Vorstand
David Hellge
Heidelberg
Vorstand
Marvin Elsässer
Hirrlingen
Vorstand
Leon Philipp Köpfle
Osterburken
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
David Hellge
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.01.2025.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 10-23
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