Planung von schlüsselfertigen Wohnhäusern und Industriebauten, die Erstellung der entsprechenden Gebäude durch Subunternehmungen, die Überwachung der Erstellung und die Finanzierungsberatung. Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsunternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin bei der Reher Planen & Bauen GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Siegfried Reher
Werl
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.1995
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurden § 2 (Gegenstand), § 5 (Geschäftsführung) und § 6 (Gesellschaftsbeschlüsse) geändert.
Zudem wurde das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umgestellt, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.02.1996 Tag der letzten Eintragung: 22.02.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1710 Amtsgericht Werl getreten. Freigegeben am 08.01.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.