Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jolanda Blijenberg
Arnhem/Niederlande
Vorstand
Erik Kramer
CN Terborg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 17.06.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 10 (Allgemeine Mitgliedschaftsrechte und -pflichten), 11 (Mitgliederversammlung), 14 (Mitarbeit im Verein), 20 (Kassenprüfung) beschlossen. Ferner entfällt § 13 (Beirat).
Freitext
Satzung Blatt 19 - 26
Satzung Blatt 42-49 der Akten Protokoll Blatt 56 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.