Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer. Die Zusammenlegung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist zulässig, soweit der 2. Vorsitzende das Amt des Kassenwartes oder des Schriftführers übernimmt. Eine Einzelvertretungsbefugnis des 2. Vorsitzenden, auch bei Bekleidung von zwei Vorstandsämtern, ist ausgeschlossen.
Tag der ersten Eintragung: 14.03.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 408 Amtsgericht Cloppenburg getreten. Freigegeben am 03.02.2006.
Beschluss Blatt 128 - 130 der Akten
Satzung Blatt 136 - 139 der Akten
Satzung
Satzung vom 02.05.1983 zuletzt geändert am 24.05.2003
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins), 2 a - 2 c (Gemeinnützigkeit), 7 (Organe des Vereins), 8 (Die Vorstandschaft) und 18 (Vermögen des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.