Handelsregister · HRB 709352
Chronologischer Auszug
Regionalwerk Hochrhein Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Regionalwerk Hochrhein Verwaltungs- GmbH b) Lauchringen Geschäftsanschrift: Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen c) Die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Regionalwerk Hochrhein GmbH & Co. KG. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Für Geschäfte mit der Regionalwerk Hochrhein GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Geschäftsführer: Tröndle, Franz, Küssaberg, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Friedrich, Matthias, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2012. | a) 28.12.2012 Fischer | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Friedrich, Matthias, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Röbert, Stefan, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) 04.03.2025 Frieske |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.