Handelsregister · HRB 244994
Chronologischer Auszug
Regionalverkehr Neckar-Donau GmbH (RND) · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Regionalverkehr Neckar-Donau GmbH (RND) b) Böblingen c) Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben der in den Landkreisen Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und im Zollern-Alb-Kreis aufgrund von Genehmigungen für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG tätigen Verkehrsunternehmen (Busunternehmen), insbesondere 1. im Zusammenhang mit den Genehmigungsbehörden und dem Aufgabenträger des öffentlichen Personenverkehrs im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungenn im ÖPNV sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestalltung die Vorbereitung, Beteiligung an und Umsetzung, von Maßnahmen zur Integration der Nahverkehrsbedienung, insbesondere durch Verkehrskooperationen, durch die Abstimmung und den Verbund der Beförderungsentgelte und durch die Abstimmung der Fahrpläne; 2. die Zusammenarbeit zum Zwecke der Verbesserung des öffentlichen Personenverkehrs und zur Steigerung seiner Attraktivität, insbesondere durch die koordinierte Gestalltungdes Leistungsangebots sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife mit dem Ziel einer integrierten Verkehrsgestalltung, wobei bei der Vereinbarung von Verkehrskooperationen jeweils die Form gewählt werden soll, die unter Berüchsichtigung der strukturellen Gegebenheiten im Kooperationsgebiet, der Verkehrsbedürfisse und der Verkehrsangebote sowie des Grundsates der Wirtschaftlichkeit uund Sparsamkeit den jeweils größten Nutzen erwarten läßt; 3. die Beteiligung an der Gründung und Umsetzung des Verkehrsverbundes Neckar-Donau unter Berücksichtigung der Nahverkehrspläne der Landkreise Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und des Zollern-Alb-Kreises einschließlich der Meinungsbildung und Vertretung in Leistungsorganisationen einer noch zu gründenden Verbundgesellschaft; 4. der Erwerb von der Verkehrsbetrieben; 5. das Erbringen von Dienstleistungen für die Gesellschafter; 6. die Geschäftstätigkeit in den zuvor gennantern Gegenständen verwandten Bereichen | 30.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. b) Geschäftsführer: Sander-Zuck, Kerstin, Böblingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1999 | a) 28.07.2006 Schönfeld b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.07.2006. Tag der ersten Eintragung: 17.08.2000 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 2 | |
| 2 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben der in den Landkreisen Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und im Zollern-Alb-Kreis aufgrund von Genehmigungen für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG tätigen Verkehrsunternehmen (Busunternehmen), insbesondere 1. im Zusammenwirken mit den Genehmigungsbehörden und dem Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung die Vorbereitung, Beteiligung an und Umsetzung von Maßnahmen zur Integration der Nahverkehrsbedienung, insbesondere durch Verkehrskooperationen, durch die Abstimmung und den Verbund der Beförderungsentgelte und durch die Abstimmung der Fahrpläne; 2. die Zusammenarbeit zum Zwecke der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Steigerung seiner Attraktivität, insbesondere durch die koordinierte Gestaltung des Leistungsangebots sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife mit dem Ziel einer integrierten Verkehrsgestaltung, wobei bei der Vereinbarung von Verkehrskooperationen jeweils die Form gewählt werden soll, die unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten im Kooperationsgebiet, der Verkehrsbedürfnisse und der Verkehrsangebote sowie des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit den jeweils größten Nutzen erwarten läßt; 3. die Beteiligung an der Gründung und Umsetzung des Verkehrsverbundes Neckar-Donau unter Berücksichtigung der Nahverkehrspläne der Landkreise Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und des Zollern-Alb-Kreises einschließlich der Meinungsbildung und Vertretung in Leitungsorganen einer noch zu gründenden Verbundgesellschaft; 4. der Erwerb von oder die Beteiligung an Verkehrsbetrieben; 5. das Erbringen von Dienstleistungen für die Gesellschafter; 6. die Geschäftstätigkeit in den den zuvor genannten Gegenständen verwandten Bereichen | b) Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Sander-Zuck, Kerstin, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 17.10.2006 Kopf | |||
| 3 | Stammkapital nun: 36.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2000 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 6.000,00 EUR auf 36.000,00 EUR erhöht. | a) 08.03.2012 Lindhuber |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.