Handelsregister · VR 1876

Chronologischer Auszug

Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V. · Amtsgericht Bad Kreuznach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V.

b)
Simmern
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem
Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des
Vorsitzenden und des Geschäftsführers ist insoweit
beschränkt, als Rechtshandlungen und Urkunden, die den
Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als Euro
2500 verpflichten, von dem Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer gemeinsam vorzunehmen sind.
Rechtshandlungen und Urekunden, die den Verein im
Einzelfall zu Leistungen von mehr als Euro 5000
verpflichten bedürfen zusätzlich eines
Vorstandsbeschlusses.

b)
Vorsitzender:
Gilànyi, Lszlò, Kaufmann, Simmern
Besonderer Vertreter (§ 30 BGB):
Suchardt, Hagen, Mengerschied, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Gesellschaftsvertrag vom 06.11.1995 zuletzt geändert am 12.05.2005
a)
08.05.2006
Schneider

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.04.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.05.2006.
2b)
Vorsitzender:
Gilányi, László, Simmern, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Besonderer Vertreter (§ 30 BGB):
Kistner, Achim, Bad Sobernheim, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Besonderer Vertreter (§ 30 BGB):
Suchardt, Hagen, Mengerschied, *XX.XX.XXXX
a)
11.06.2007
Bittner
3a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem
Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des
Vorsitzenden und des Geschäftsführers ist insoweit
beschränkt, als Rechtshandlungen und Urkunden, die den
Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als Euro
2500 verpflichten, von dem Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer gemeinsam vorzunehmen sind.
Ist der Geschäftsführer zugleich Vorsitzender ist für
solche Leistungen die zusätzliche Unterzeichnung durch
eine stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich.
Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein im
Einzelfall zu Leistungen von mehr als Euro 5000
verpflichten bedürfen zusätzlich eines
Vorstandsbeschlusses.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung), § 10 (Vertretung des Vereins), § 13 (Geschäftsstelle und
Geschäftsführung), § 14 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
a)
13.07.2010
Bretz

b)
Satzung Blatt 126-129 der Akten
4b)
Vorsitzende:
Brosowski, Evelyn, Neuerkirch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Gilányi, László, Simmern, *XX.XX.XXXX
a)
07.10.2011
Schneider

b)
Fall 5
5b)
Vorsitzende:
Heinrichs, Kathrin Dorle, Koblenz, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorsitzende:
Brosowski, Evelyn, Neuerkirch, *XX.XX.XXXX
a)
11.07.2016
Burger

b)
Fall 6
6b)
Vorsitzender:
Hähn, Thomas, Kirchberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzende:
Heinrichs, Kathrin Dorle, Koblenz, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2022
Burger

b)
Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.