Handelsregister · VR 1876
Chronologischer Auszug
Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V. · Amtsgericht Bad Kreuznach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V. b) Simmern | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden und des Geschäftsführers ist insoweit beschränkt, als Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als Euro 2500 verpflichten, von dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer gemeinsam vorzunehmen sind. Rechtshandlungen und Urekunden, die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als Euro 5000 verpflichten bedürfen zusätzlich eines Vorstandsbeschlusses. b) Vorsitzender: Gilànyi, Lszlò, Kaufmann, Simmern Besonderer Vertreter (§ 30 BGB): Suchardt, Hagen, Mengerschied, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Gesellschaftsvertrag vom 06.11.1995 zuletzt geändert am 12.05.2005 | a) 08.05.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 30.04.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.05.2006. |
| 2 | b) Vorsitzender: Gilányi, László, Simmern, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Besonderer Vertreter (§ 30 BGB): Kistner, Achim, Bad Sobernheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Besonderer Vertreter (§ 30 BGB): Suchardt, Hagen, Mengerschied, *XX.XX.XXXX | a) 11.06.2007 Bittner | ||
| 3 | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden und des Geschäftsführers ist insoweit beschränkt, als Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als Euro 2500 verpflichten, von dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer gemeinsam vorzunehmen sind. Ist der Geschäftsführer zugleich Vorsitzender ist für solche Leistungen die zusätzliche Unterzeichnung durch eine stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich. Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein im Einzelfall zu Leistungen von mehr als Euro 5000 verpflichten bedürfen zusätzlich eines Vorstandsbeschlusses. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung), § 10 (Vertretung des Vereins), § 13 (Geschäftsstelle und Geschäftsführung), § 14 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. | a) 13.07.2010 Bretz b) Satzung Blatt 126-129 der Akten | |
| 4 | b) Vorsitzende: Brosowski, Evelyn, Neuerkirch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Gilányi, László, Simmern, *XX.XX.XXXX | a) 07.10.2011 Schneider b) Fall 5 | ||
| 5 | b) Vorsitzende: Heinrichs, Kathrin Dorle, Koblenz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzende: Brosowski, Evelyn, Neuerkirch, *XX.XX.XXXX | a) 11.07.2016 Burger b) Fall 6 | ||
| 6 | b) Vorsitzender: Hähn, Thomas, Kirchberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzende: Heinrichs, Kathrin Dorle, Koblenz, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2022 Burger b) Fall 8 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.