Handelsregister · HRA 104332
Chronologischer Auszug
Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU) · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Alpenregion Tegernsee Schliersee Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung: "ATS KU") b) Tegernsee, Landkreis Miesbach c) Beratung, Vertretung der Interessen und die Koordinierung der örtlichen und überörtlichen Akteure im Tourismusbereich (lnnenmarketing), Schaffung und Fortentwicklung eines gemeinsamen Außenauftritts und Marketings für den Landkreis als touristische Region (Außenmarketing), Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinweg zur Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und Tourismusangebote im Landkreis Miesbach und für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1 LKrO. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Kommunalunternehmen betreibt keine direkte Förderung von Unternehmen (z. B. Gewährung von Sicherheiten, Darlehen oder verlorener Zuschüsse). Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend. Mittel des Kommunalunternehmens dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden, etwaige Überschüsse sind einer Rücklage zuzuführen, die nur zur Sicherung und Erfüllung des Unternehmenszwecks verwendet werden darf. Bei Auflösung des Kommunalunternehmens oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen gemäß der kommunalrechtlichen Vorschriften an den Landkreis Miesbach, der es für Zwecke der Wirtschaftsförderung zu verwenden hat (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG). Das Kommunalunternehmen kann Neben- und Hilfsbetriebe, die seine Aufgaben fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, errichten und unterhalten. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen auch an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient, Art. 84 LKrO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Der Beitritt von Gemeinden im Landkreis Miesbach zum Kommunalunternehmen wird angestrebt. | a) Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber dem Vorstandsmitglied. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt auch für den Fall, dass kein Vorstand vorhanden oder dieser handlungsunfähig ist. Verwaltungsratsvorsitzender ist der Landrat. b) Vorstand: Gmeiner, Harald, Wolfersdorf, *XX.XX.XXXX Verwaltungsratsvorsitzender: Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsform HRA Juristische Person (Anstalt des öffentlichen Rechts). Satzung vom 17.12.2014. | a) 24.09.2015 Unglaub | |
| 2 | a) Berichgigung zum Eintrag Nr. 1: Anstalt des öffentlichen Rechts | a) 04.04.2016 Legath | |||
| 3 | b) Geändert, nun: Verwaltungsratsvorsitzender: von Löwis of Menar, Olaf, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Verwaltungsratsvorsitzender: Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, *XX.XX.XXXX | a) 30.09.2020 Seidl | |||
| 4 | a) Name geändert, nun: Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU) b) Sitz verlegt, nun: Miesbach, Landkreis Miesbach c) Gegenstand geändert, nun: Aufgaben des Kommunalunternehmens sind die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des Landkreises Miesbach nach innen und außen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Infrastruktur, Digitalisierung, Mobilität, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Bildung und Ausbildung sowie Wissenschaft. Die Aufgaben dienen der Erhaltung und Mehrung der Wirtschaftskraft sowie der Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und Tourismusangebote im Landkreis Miesbach für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1 LKro. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse (DAW) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Kommunen und sonstige Dritte gegen Entgelt wahrnehmen. Das Kommunalunternehmen kann alle Maßnahmen treffen und alle Geschäfte betreiben, durch die der Unternehmenszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Dazu gehören insbesondere: die Wirtschaftsförderung und das Standortmarketing; das Regionalmanagement sowie die Kreisentwicklung; die Tourismusförderung; die Zusammenarbeit über die Landkreisgrenzen hinweg; umfassende Beratung und Unterstützung von Kommunen und sonstigen Dritten bei ihren Planungen gemäß Abs. 1. Das Kommunalunternehmen betreibt keine direkte Förderung von Unternehmen wie laufende Unternehmensberatung, Subventionierung oder die Übernahme bestimmter Kosten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die für den Landkreis geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. | a) Geändert, nun: Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, davon wird ein Mitglied zum Vorstandsvorsitzenden bestimmt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Der Verwaltungsratsvorsitzende vertritt auch für den Fall, dass kein Vorstand vorhanden oder dieser handlungsunfähig ist. Verwaltungsratsvorsitzender ist der Landrat. b) Bestellt: Vorstandsvorsitzender: Schmid, Alexander, München, *XX.XX.XXXX | a) Der Kreistag vom 23.3.2022 hat die Satzung neu gefasst. Der Landrat hat am 07.11.2022 den § 1 der Satzung hinsichtlich des Namens des Unternehmens aufgrund Ermächtigung geändert. | a) 11.11.2022 Seidl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.