Handelsregister · HRA 104332

Chronologischer Auszug

Regionalentwicklung Oberland KU (Kurzbezeichnung: REO KU) · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alpenregion Tegernsee Schliersee
Kommunalunternehmen (Kurzbezeichnung:
"ATS KU")

b)
Tegernsee, Landkreis Miesbach

c)
Beratung, Vertretung der Interessen und die
Koordinierung der örtlichen und überörtlichen
Akteure im Tourismusbereich
(lnnenmarketing), Schaffung und
Fortentwicklung eines gemeinsamen
Außenauftritts und Marketings für den
Landkreis als touristische Region
(Außenmarketing), Zusammenarbeit über die
Landkreisgrenzen hinweg zur Verbesserung
der Freizeit-, Erholungs- und
Tourismusangebote im Landkreis Miesbach
und für das wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Wohl der Einwohner gemäß Art. 51
Abs. 1 LKrO. Hierbei handelt es sich um eine
Dienstleistung von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne
von Art. 14 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Das Kommunalunternehmen betreibt keine
direkte Förderung von Unternehmen (z. B.
Gewährung von Sicherheiten, Darlehen oder
verlorener Zuschüsse). Art. 22 Abs. 1
KommZG gilt entsprechend.
Mittel des Kommunalunternehmens dürfen
nur für den satzungsgemäßen Zweck
verwendet werden, etwaige Überschüsse sind
einer Rücklage zuzuführen, die nur zur
Sicherung und Erfüllung des
Unternehmenszwecks verwendet werden darf.
Bei Auflösung des Kommunalunternehmens
oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
fällt das verbleibende Vermögen gemäß der
kommunalrechtlichen Vorschriften an den
Landkreis Miesbach, der es für Zwecke der
Wirtschaftsförderung zu verwenden hat (§ 5
Abs. 1 Nr. 18 KStG). Das
Kommunalunternehmen kann Neben- und
Hilfsbetriebe, die seine Aufgaben fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen,
errichten und unterhalten. Zur Förderung
seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen auch an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient, Art. 84 LKrO bleibt
unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Der
Beitritt von Gemeinden im Landkreis
Miesbach zum Kommunalunternehmen wird
angestrebt.
a)
Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt. Der
Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber dem
Vorstandsmitglied. Der Verwaltungsratsvorsitzende
vertritt auch für den Fall, dass kein Vorstand
vorhanden oder dieser handlungsunfähig ist.
Verwaltungsratsvorsitzender ist der Landrat.

b)
Vorstand:
Gmeiner, Harald, Wolfersdorf, *XX.XX.XXXX
Verwaltungsratsvorsitzender:
Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, *XX.XX.XXXX
a)
Rechtsform HRA Juristische Person (Anstalt des öffentlichen
Rechts).
Satzung vom 17.12.2014.
a)
24.09.2015
Unglaub
2a)
Berichgigung zum Eintrag Nr. 1:
Anstalt des öffentlichen Rechts
a)
04.04.2016
Legath
3b)
Geändert, nun:
Verwaltungsratsvorsitzender:
von Löwis of Menar, Olaf, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Verwaltungsratsvorsitzender:
Rzehak, Wolfgang, Gmund am Tegernsee, *XX.XX.XXXX
a)
30.09.2020
Seidl
4a)
Name geändert, nun:
Regionalentwicklung Oberland KU
(Kurzbezeichnung: REO KU)

b)
Sitz verlegt, nun:
Miesbach, Landkreis Miesbach
c)
Gegenstand geändert, nun:
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind
die Entwicklung, Vermarktung und Förderung
des Landkreises Miesbach nach innen und
außen, insbesondere in den Bereichen
Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Infrastruktur,
Digitalisierung, Mobilität, Umwelt, Land- und
Forstwirtschaft, Bildung und Ausbildung sowie
Wissenschaft.
Die Aufgaben dienen der Erhaltung und
Mehrung der Wirtschaftskraft sowie der
Verbesserung der Freizeit-, Erholungs- und
Tourismusangebote im Landkreis Miesbach
für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Wohl der Einwohner gemäß Art. 51 Abs. 1
LKro. Hierbei handelt es sich um
Dienstleistungen von allgemeinen
wirtschaftlichem Interesse (DAW) im Sinne
von Art. 14 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Das Kommunalunternehmen kann die in
Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für
andere Kommunen und sonstige Dritte gegen
Entgelt wahrnehmen.
Das Kommunalunternehmen kann alle
Maßnahmen treffen und alle Geschäfte
betreiben, durch die der Unternehmenszweck
gefördert oder verwirklicht werden kann. Dazu
gehören insbesondere: die
Wirtschaftsförderung und das
Standortmarketing; das Regionalmanagement
sowie die Kreisentwicklung; die
Tourismusförderung; die Zusammenarbeit
über die Landkreisgrenzen hinweg;
umfassende Beratung und Unterstützung von
Kommunen und sonstigen Dritten bei ihren
Planungen gemäß Abs. 1.
Das Kommunalunternehmen betreibt keine
direkte Förderung von Unternehmen wie
laufende Unternehmensberatung,
Subventionierung oder die Übernahme
bestimmter Kosten.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das
Kommunalunternehmen Neben- und
Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die
die Aufgaben des Kommunalunternehmens
fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen andere Unternehmen
errichten und sich an anderen Unternehmen
beteiligen, wenn das dem
Unternehmenszweck dient. Die für den
Landkreis geltenden Vorschriften über die
Errichtung von und Beteiligung an
Unternehmen sind entsprechend anzuwenden.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
a)
Geändert, nun:
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, davon wird
ein Mitglied zum Vorstandsvorsitzenden bestimmt.
Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt. Der
Verwaltungsratsvorsitzende vertritt gegenüber den
Vorstandsmitgliedern. Der
Verwaltungsratsvorsitzende vertritt auch für den Fall,
dass kein Vorstand vorhanden oder dieser
handlungsunfähig ist. Verwaltungsratsvorsitzender
ist der Landrat.

b)
Bestellt:
Vorstandsvorsitzender:
Schmid, Alexander, München, *XX.XX.XXXX
a)
Der Kreistag vom 23.3.2022 hat die Satzung neu gefasst. Der
Landrat hat am 07.11.2022 den § 1 der Satzung hinsichtlich des
Namens des Unternehmens aufgrund Ermächtigung geändert.
a)
11.11.2022
Seidl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.