Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und vier stellvertretenden Vorsitzenden.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 187 - 197 Sonderband
Fall 2
Beschluss Blatt 217 - 232
Fall 3
Anmeldung Blatt 19/20, 21, Protokoll/Beschluss Bl. 23 - 28 (Vorstandswahl), Bl. 30 - 33 (Satzungsänderung) Band II
Fall 4
Satzung
Satzung vom 16.09.1953 zuletzt geändert am 10.11.2003
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 5 (Mitgliedschaft), § 8 (Mitgliedschaft), § 15 (Vorstand des Ortsbauernverbands), § 16 (Organe des Regionalbauernverbands), § 18 (Einladung zur Vertreterversammlung), § 19 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 25 (Vorstand), § 26 (Erweiterter Vorstand), § 27 (Erweiterter Vorstand) und in § 28 (Geschäftsführung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 25 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.