Handelsregister · HRB 23428

Registerinformationen

Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Gau-Algesheim
Geschäftsanschrift
Binger Straße, 55435 Gau-Algesheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 23428
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
08.10.2019
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des vom Zweckverband Regionalbad Bingen-Ingelheim errichteten Regionalbades. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch weitere Bäder und Freizeiteinrichtungen des Zwecksverbandes oder seiner Mitglieder zu betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Dirk Osterhoff

Stromberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2004
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Gau-Algesheim beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Aufsichtsrat), § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.01.2005 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Bingen am Rhein HRB 3428 getreten. Freigegeben am 07.12.2005.
  • Bl. 26 - 46 Sdbd. Ges. Vertr. Bl. 34 - 42 Sdbd.
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.