Handelsregister · GnR 144

Chronologischer Auszug

Region im Wandel Kooperative eG · Amtsgericht Eschwege

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Region im Wandel Kooperative eG

b)
Waldkappel

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist eine
gute, sichere, ökologische, sozial
verantwortbare und preisgünstige
Wohnraumversorgung der Mitglieder der
Genossenschaft. Zweck der
Genossenschaft ist außerdem die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung
der Mitglieder durch die Schaffung von
sozial und ökologisch verantwortbaren
Arbeitsbedingungen in einem
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2)
Insbesondere fördert die
Genossenschaft gemeinschaftliches,
selbstbestimmtes Wohnen unter
Einbeziehung von Selbsthilfearbeiten,
Selbstverantwortung und
Selbstverwaltung unter ihren Mitgliedern.
(3) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen für
ihre Mitglieder erwerben, errichten,
modernisieren, bewirtschaften,
veräußern und betreuen, und entzieht
diese und den Grund und Boden
dauerhaft jeglicher spekulativen
Verwertung. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
der Dorferneuerung, der Infrastruktur
und der Selbstversorgung anfallenden
Aufgaben übernehmen. (4) Die
Genossenschaft kann zur Ergänzung der
wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden, Räume für
Gewerbetreibende und Initiativen,
soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen bereitstellen und alle in
diesen Bereichen anfallenden Aufgaben
übernehmen. (5) Die Genossenschaft
kann land- und forstwirtschaftliche
Flächen erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
anfallenden Aufgaben übernehmen. (6)
Die Genossenschaft kann selbst
Unternehmen gründen oder sich an
anderen Unternehmen beteiligen. (7)
Auch bei der Bewirtschaftung werden
Formen der Selbstverwaltung realisiert.
(8) Die Mitglieder, die im Wohnraum der
Genossenschaft wohnen, sollen sich in
Hausgemeinschaften organisieren. Die
Hausgemeinschaften verwalten die
Liegenschaften und sind gegenüber der
Genossenschaft verantwortlich. (9) Im
Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die
Genossenschaft bei Bewirtschaftung,
Baumaßnahmen, dem Kauf und Verkauf
von Eigentum auf Grundsätze der
ökologischen und sozialen Gerechtigkeit
und des Commonings als Praxis der
solidarischen Ökonomie achten, und das
Gemeinwohl ins Zentrum ihres
Wirtschaftens stellen. Weitere
Grundsätze kann die Genossenschaft in
Form eines von der
Generalversammlung beschlossenenen
Grundlagenbeschlusses festhalten, bei
welcher wie in § 20 geregelt entschieden
wird. (10) Der Vorstand kann den
Geschäftsbetrieb auch auf
Nichtmitglieder ausdehnen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Kleine, Luisa, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit
einem anderen Vorstandsmitglied.

Bestellt als
Vorstand:
Klemann, Nele, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit
einem anderen Vorstandsmitglied.

Bestellt als
Vorstand:
Bolz, Simon, Marburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit
einem anderen Vorstandsmitglied.
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 09.11.2020 mit Änderung vom
23.03.2021
a)
08.04.2021
Söhngen

b)
Fall 1
2c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist eine
gute, sichere, ökologische, sozial
verantwortbare und preisgünstige
Wohnraumversorgung der Mitglieder der
Genossenschaft. Zweck der
Genossenschaft ist außerdem die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung
der Mitglieder durch die Schaffung von
sozial und ökologisch verantwortbaren
Arbeitsbedingungen in einem
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2)
Insbesondere fördert die
Genossenschaft gemeinschaftliches,
selbstbestimmtes Wohnen unter
Einbeziehung von Selbsthilfearbeiten,
Selbstverantwortung und
Selbstverwaltung unter ihren Mitgliedern.
(3) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen für
ihre Mitglieder erwerben, errichten,
modernisieren, bewirtschaften,
veräußern und betreuen, und entzieht
diese und den Grund und Boden
dauerhaft jeglicher spekulativen
Verwertung. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
der Dorferneuerung, der Infrastruktur
und der Selbstversorgung anfallenden
Aufgaben übernehmen. (4) Die
Genossenschaft kann zur Ergänzung der
wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden, Räume für
Gewerbetreibende und Initiativen,
soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen bereitstellen und alle in
diesen Bereichen anfallenden Aufgaben
übernehmen. (5) Die Genossenschaft
kann land- und forstwirtschaftliche
Flächen erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
anfallenden Aufgaben übernehmen. (6)
Die Genossenschaft kann selbst
Unternehmen gründen oder sich an
anderen Unternehmen beteiligen. (7) Die
Genossenschaft kann im Spezifischen
die Rolle eines Wächtermitglieds in
Vereinen einnehmen, welche diese Art
der Mitgliedschaft in ihrer Satzung
vorgesehen haben. Die Genossenschaft
trägt dabei im Sinne des in § 2 Abs. 3
genannten Zwecks dazu bei, den Grund
und Boden sowie die Gebäude des
Vereins dauerhaft jeglicher spekulativen
Verwertung zu entziehen. Sie trifft ihre
Entscheidungen dabei entsprechend der
in § 2 Abs. 10 genannten Grundsätze,
und bezieht entsprechend § 5.5 Abs. 1
lit. e Stellung gegen die Nutzung der
Objekte durch rechtsextreme oder
völkische Personen, Kollektive und
Projekte. (8) Auch bei der
Bewirtschaftung werden Formen der
Selbstverwaltung realisiert. (9) Die
Mitglieder, die im Wohnraum der
Genossenschaft wohnen, sollen sich in
Hausgemeinschaften organisieren. Die
Hausgemeinschaften verwalten die
Liegenschaften und sind gegenüber der
Genossenschaft verantwortlich. (10) Im
Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die
Genossenschaft bei Bewirtschaftung,
Baumaßnahmen, dem Kauf und Verkauf
von Eigentum auf Grundsätze der
ökologischen und sozialen Gerechtigkeit
und des Commonings als Praxis der
solidarischen Ökonomie achten, und das
Gemeinwohl ins Zentrum ihres
Wirtschaftens stellen. Weitere
Grundsätze kann die Genossenschaft in
Form eines von der
Generalversammlung beschlossenen
Grundlagenbeschlusses festhalten, bei
welcher wie in § 20 geregelt entschieden
wird. (11) Der Vorstand kann den
Geschäftsbetrieb auch auf
Nichtmitglieder ausdehnen.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kleine, Luisa, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Klemann, Nele, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Bolz, Simon, Marburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Wilmes, Isabel, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Oemler, Johann, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Metzen, Elena, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 04.04.2022 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft) und § 22
(Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
29.11.2022
Huschenbett

b)
Fall 5
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Ackerbauer, Torsten, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Oemler, Johann, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bruns, Felix, Mülheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Ewig, Sebastian, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Wilmes, Isabel, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Metzen, Elena, Waldkappel,
*XX.XX.XXXX
a)
24.01.2024
Söhngen

b)
Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.