Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Arzneimitteln und Kosmetika unter Einschluß der Vergabe von Lizenzen sowie Unterlizenzen und die Beratung bei der Entwicklung, Produktion und der Vermarktung von Arzneimittel und Kosmetika sowie die Initiierung und Durchführung von klinischen Studien und solchen Maßnahmen, die geeignet sind, die Zulassung und den Verkauf von Arzneimittel und Kosmetika national und international zu fördern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Osman Burak Akdikmen
Wuppertal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Thomas Dresen
Wuppertal
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.11.1998 zuletzt geändert am 15.04.2002
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 28.04.2003 hat die Änderung der Satzung in § 6 Ziffer 1 (Aktien - Vinkulierung der Namensaktie) beschlossen.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung hat am 16.September 1999 die Einführung der Stückaktie beschlossen und ein genehmigtes Kapital in Höhe bis zu 26.000,-- Euro geschaffen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Wuppertal: 26.01.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.12.2002.
Bei Umschreibung auf das elektronisch geführte Register Spalte 4 a) = allgemeine Vertretungsbefugnis - ergänzend eingetragen.
Satzung Blatt 124 ff. Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 126/04) vom 05.02.2004 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind .
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.