Handelsregister · HRB 26128 KI

Registerinformationen

Regenbogen AG · Amtsgericht Kiel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Regenbogen AG
Rechtsform
AG
Sitz
Schönkirchen
Geschäftsanschrift
Pahlblöken 3, 24232 Schönkirchen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 26128 KI
Gericht
Amtsgericht Kiel
Letzte Eintragung
06.10.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und der Betrieb von Campingplätzen, Ferienanlagen und sonstigen touristischen Einrichtungen sowie das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen. Sie kann andere Gesellschaften mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand im In- und Ausland erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge abzuschließen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

274

Patrick Voßhall

Mönkeberg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
274

Marc Voßhall

Preetz

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

005

  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.09.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11.09.2030 einmalig oder mehrfach um bis zu 1.150.144,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen wobei das Bezugsrecht in den folgende Fällen ausgeschlossen werden kann: - zum Ausgleich von infolge einer Kapitalerhöhung entstehenden Spitzenbeträgen - für Erhöhungen des Grundkapitals gegen Bareinlagen gemäß gemäß den Bestimmungen des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG um bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals, in diesem Fall darf der Ausgabebetrag neuer Stammaktien den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand um um jeweils höchstens 5 % unterschreiten - sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlagen als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden (Genehmigtes Kapital 2025/I)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.