Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleichen Rechte) sowie außerdem zur Begründung von Schuldverhältnissen, die zur Zahlung einer Summe von über EUR 5.000 (fünftausend) innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres verpflichtet, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Gleiches gilt für die Begründung von Darlehnsverbindlichkeiten von mehr als EUR 1.000 (eintausend). Im Rahmen von Mitgliederversammlungen von Vereinen, bei denen die Refugee Law Clinic Kiel e.V. Mitglied ist, kann ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied, die Refugee Law Clinic Kiele.V. allein vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Marie-Christine Ingeburg von Somnitz
Kiel
274
Julia Luisa Alexandra Langenkämper
Kiel
274
Bjarne Löhr
Biberach an der Riß
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2025-06-04
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