die Herstellung und der Vertrieb von Brot- und Backwaren, Mühlenerzeugnissen und artverwandten Produkten aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft eines Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Geschäftsführer sind von den in § 181 BGB geregelten Beschränkungen befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dietmar Kircher
Mettmann
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Rolf Kircher
Mettmann
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.09.1988 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.01.1994 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Veröffentlichungen), 5 (Geschäftsanteile) und § 7 (Vertretung -redaktionell) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1582 Amtsgericht Langenfeld getreten. Freigegeben am 22.05.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 53 ff. Sonderband
Eintragung lfd. Nr. 1, Spalte 4 a), infolge Erfassungsfehlers von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 96/18) vom 01.10.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.