Der Vertrieb, die Produktion und die Fertigung elektronischer Produkte, Systeme und Schaltungen und technische Lösungen aus den Bereichen Sensorik, Steuer- und Regelungstechnik, Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und Kommunikationstechnik.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans-Jörg Reinheimer
Bad Nauheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Patrick Schnell
Wettenberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Claudia Reinheimer
Bad Nauheim
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 7
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.07.1994, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wettenberg (bisher Amtsgericht Gießen HRB 2511) nach Hüttenberg-Rechtenbach beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5, 8 und 9 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.