Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere auch von Beteiligungen als Kommanditist oder als persönlich haftender Gesellschafter an der Edgar Borrmann GmbH & Co. KG, Gießen (Amtsgericht Gießen; HRA 189) und/oder anderen Kommanditgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Reeh
Gießen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Tag der ersten Eintragung: 22.09.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 62 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 84 ff. Sonderband
Fall 3
Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.1982 zuletzt geändert am 29.07.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.