Handelsregister · VR 7880
Chronologischer Auszug
Redemptoris Mater,Köln e.V. · Amtsgericht Bonn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Redemptoris Mater,Köln e.V. b) Bonn | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Regens als Vorsitzender: Dominguez, Salvador Pane, Köln, *XX.XX.XXXX Durch Ernennungsurkunde des Erzbischofs von Köln vom 09.10.2001 ist Vorstandsmitglied: Subregens als stellvertretender Vorsitzender: Kaplan Hintze, Rodolfo Morales, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 27.05.2001/05.07.2001. | a) 06.09.2005 Heinrich b) Tag der ersten Eintragung: 16.07.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2005. Satzung Blatt 6, Beschluss Blatt 16 der Akten |
| 2 | b) Ausgeschieden: Subregens als stellvertretender Vorsitzender: Kaplan Hintze, Rodolfo Morales, Bonn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Durch Ernennungsurkunde des Erzbischofs von Köln vom 15.10.2011 ist Vorstandsmitglied: Subregens als stellvertretender Vorsitzender: Szyszka, Dariusz, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 19.12.2011 Raspels | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. 1) Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs: 1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Aufgabe von Rechten an Grundstücken, ohne Rücksicht auf den Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes; 2. a) Die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00 2. b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt für 1 Jahr maßgebend. 3. die Übernahme von Bürgschaften und die Abgabe von Schuldversprechen; 4. die Planung und der Abschluss von Verträgen betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 40.000,00 übersteigt; 5. der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung ( § 675 BGB ) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 10.000,00 übersteigt. 6. die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die Veräußerung, die Beteiligung von/an kirchlichen und caritativen Einrichtungen und Betrieben und deren Aufgabe. 7. die Annahme von Schenkungen oder von Todes wegen. ( § 15 Abs. 3 der Satzung) 2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die sich auf die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins beziehen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Erbischofs von Köln. (§ 15 Abs. 6 der Satzung). | a) 06.03.2012 Raspels | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Zweck des Vereins), 10 (Aufgaben des erweitertenVorstandes), 14 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und § 15 (Kirchliche Aufsicht) beschlossen. | a) 19.11.2013 Wabner b) Beschluss Blatt 63-67 der Akten Satzung Blatt 68 der Akten | ||
| 5 | b) Ausgeschieden: Durch Ernennungsurkunde des Erzbischofs von Köln vom 15.10.2011 ist Vorstandsmitglied: Subregens als stellvertretender Vorsitzender: Szyszka, Dariusz, Bonn, *XX.XX.XXXX Durch Ernennungsurkunde des Erzbischofs von Köln vom 08.07.2015 ist Vorstandsmitglied; Subregens als stellvertretender Vorsitzender: Kucinski, Andrzej Dominik, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 14.12.2015 Wabner | ||
| 6 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs: - der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Aufgabe von Rechten an Grundstücken, ohne Rücksicht auf den Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes; - Die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00; - die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt für 1 Jahr maßgebend; - die Übernahme von Bürgschaften und die Abgabe von Schuldversprechen; - die Planung und der Abschluss von Verträgen betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 40.000,00 übersteigt; - der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 10.000,00 übersteigt; - die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die Veräußerung, die Beteiligung von/an kirchlichen und caritativen Einrichtungen und Betrieben und deren Aufgabe; - die Annahme von Schenkungen oder von Todes wegen; - die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich den Erwerb) von Beteiligungen jeder Art durch die Vereinigung an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und den Beitritt neuer Gesellschaften sowie Belastungen des Geschäftsanteils) über Gesellschaftsanteile oder Teile der selben; - Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die sich auf die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins beziehen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Erbischofs von Köln. | a) 21.01.2016 Wabner b) zu lfd. Nr. 3, Spalte 3 von Amts wegen berichtigend eingetragen | ||
| 7 | b) Ausgeschieden stellvertretender Vorsitzender: Kucinski, Andrzej Dominik, Bonn, *XX.XX.XXXX Gewählt stellvertretender Vorsitzender: Milerski, Pawel Karol, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 24.03.2020 Raspels | ||
| 8 | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Kirchliche Aufsicht) beschlossen. | a) 09.01.2024 Scheidtweiler b) Beschluss Blatt 121-123 der Akten Satzung Blatt 125 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.