Handelsregister · VR 7880

Chronologischer Auszug

Redemptoris Mater,Köln e.V. · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Redemptoris Mater,Köln e.V.

b)
Bonn
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Regens als Vorsitzender:
Dominguez, Salvador Pane, Köln, *XX.XX.XXXX
Durch Ernennungsurkunde des Erzbischofs von Köln
vom 09.10.2001 ist Vorstandsmitglied:
Subregens als stellvertretender Vorsitzender:
Kaplan Hintze, Rodolfo Morales, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 27.05.2001/05.07.2001.
a)
06.09.2005
Heinrich

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.07.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.09.2005.
Satzung Blatt 6, Beschluss Blatt
16 der Akten
2b)
Ausgeschieden:
Subregens als stellvertretender Vorsitzender:
Kaplan Hintze, Rodolfo Morales, Bonn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Durch Ernennungsurkunde des Erzbischofs von Köln
vom 15.10.2011 ist Vorstandsmitglied: Subregens als
stellvertretender Vorsitzender:
Szyszka, Dariusz, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
19.12.2011
Raspels
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
1) Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs:
1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die
Aufgabe von Rechten an Grundstücken, ohne Rücksicht
auf den Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes;
2. a) Die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe
von mehr als
EUR 50.000,00
2. b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als EUR 50.000,00. Bei Miet-, Pacht-,
Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr
als 1 Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt
für 1 Jahr maßgebend.
3. die Übernahme von Bürgschaften und die Abgabe von
Schuldversprechen;
4. die Planung und der Abschluss von Verträgen
betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn
hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen
sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 40.000,00
übersteigt;
5. der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung ( § 675 BGB ) zum Gegenstand
haben, wenn hierfür keine Mittel im
Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt
einen Betrag von EUR 10.000,00 übersteigt.
6. die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die
Veräußerung, die Beteiligung von/an kirchlichen und
caritativen Einrichtungen und Betrieben und deren
Aufgabe.
7. die Annahme von Schenkungen oder von Todes
wegen. ( § 15 Abs. 3 der Satzung)

2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die sich auf
die Änderung der Satzung oder die Auflösung des
Vereins beziehen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Genehmigung des Erbischofs von Köln. (§ 15 Abs. 6
der Satzung).
a)
06.03.2012
Raspels
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Zweck
des Vereins), 10 (Aufgaben des erweitertenVorstandes), 14 (Aufgaben der
Mitgliederversammlung) und § 15 (Kirchliche Aufsicht) beschlossen.
a)
19.11.2013
Wabner

b)
Beschluss Blatt 63-67 der Akten

Satzung Blatt 68 der Akten
5b)
Ausgeschieden:
Durch Ernennungsurkunde des Erzbischofs von Köln
vom 15.10.2011 ist Vorstandsmitglied: Subregens als
stellvertretender Vorsitzender:
Szyszka, Dariusz, Bonn, *XX.XX.XXXX
Durch Ernennungsurkunde des Erzbischofs von Köln
vom 08.07.2015 ist Vorstandsmitglied; Subregens als
stellvertretender Vorsitzender:
Kucinski, Andrzej Dominik, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
14.12.2015
Wabner
6a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs:
- der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die
Aufgabe von Rechten an Grundstücken, ohne Rücksicht
auf den Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes;
- Die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von
mehr als
EUR 50.000,00;
- die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als EUR 50.000,00. Bei Miet-, Pacht-,
Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr
als 1 Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt
für 1 Jahr maßgebend;
- die Übernahme von Bürgschaften und die Abgabe von
Schuldversprechen;
- die Planung und der Abschluss von Verträgen
betreffend Durchführung von Baumaßnahmen, wenn
hierfür keine Mittel im Haushaltsvoranschlag vorgesehen
sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 40.000,00
übersteigt;
- der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand
haben, wenn hierfür keine Mittel im
Haushaltsvoranschlag vorgesehen sind und das Entgelt
einen Betrag von EUR 10.000,00 übersteigt;
- die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die
Veräußerung, die Beteiligung von/an kirchlichen und
caritativen Einrichtungen und Betrieben und deren
Aufgabe;
- die Annahme von Schenkungen oder von Todes
wegen;
- die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion,
der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die
Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich den Erwerb) von
Beteiligungen jeder Art durch die Vereinigung an
anderen juristischen Personen sowie die Übertragung
und sonstige Verfügung (einschließlich Veräußerung von
Geschäftsanteilen und den Beitritt neuer Gesellschaften
sowie Belastungen des Geschäftsanteils) über
Gesellschaftsanteile oder Teile der selben;
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die sich auf die
Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins
beziehen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Genehmigung des Erbischofs von Köln.
a)
21.01.2016
Wabner

b)
zu lfd. Nr. 3, Spalte 3 von Amts
wegen berichtigend eingetragen
7b)
Ausgeschieden
stellvertretender Vorsitzender:
Kucinski, Andrzej Dominik, Bonn, *XX.XX.XXXX
Gewählt
stellvertretender Vorsitzender:
Milerski, Pawel Karol, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
24.03.2020
Raspels
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 15
(Kirchliche Aufsicht) beschlossen.
a)
09.01.2024
Scheidtweiler

b)
Beschluss Blatt 121-123 der
Akten
Satzung Blatt 125 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.