Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien sowie Beratungsleistungen für Immobilienentwicklung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Butz
Bensheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 22.04.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 64 - 74 Sonderband
Anmeldung Blatt 75ff Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 80 ff Sonderband
Fall 4
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2004 zuletzt geändert am 23.12.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2006 hat die vollständiger Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere auch die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens und mit ihr die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.