Handelsregister · PR 94
Chronologischer Auszug
Rechtsanwälte Raab I Altstötter & Partner Partnerschaft mbB · Amtsgericht Bamberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rechtsanwälte Raab & Altstötter Partnerschaft mbB b) Bamberg c) Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt (insbes. nach § 3 BRAO), soweit das jeweilige Berufsrecht die jeweilige Tätigkeit als Rechtsanwalt zulässt. | a) Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. b) Partner: Raab, Marco, Rechtsanwalt, Bamberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: Altstötter, Axel, Rechtsanwalt, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Partnerschaft | a) 27.02.2020 Sternadl |
| 2 | a) Name geändert, nun: Rechtsanwälte Raab I Altstötter & Partner Partnerschaft mbB | b) Eingetreten: Partner: Gunzelmann, Oliver, Rechtsanwalt, Rattelsdorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten geändert, nun: Partner: Altstötter, Axel, Rechtsanwalt, Bamberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 28.02.2023 Sternadl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.