Entwicklung und Vertrieb bargeldloser Zahlungsverkehrssysteme.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Pauly
Mühltal-Waschenbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Gerd Kabot
Seeheim-Jugenheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Phillip Becker
Ober-Ramstadt
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Carsten Steeg
Rodgau
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 28.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 Sonderband
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Blatt 29 Sonderband
Anmeldung Blatt 56f Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 79ff Sonderband
Anmeldung Blatt 120 Sonderband
Änderungsurkunde Blatt 123f Sonderband
Anmeldung Blatt 56f Sonderband
Spaltungs- und Übernahmevertrag Blatt 62ff Sonderband
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 375.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2006 mit der REA Elektronik GmbH (Amtsgericht Darmstadt, HRB 3785) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Ferner wurde § 14 (allgemeine Bestimmungen) geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb " Entwicklung und Produktion von bargeldlosen Zahlungssystemen" aus dem Vermögen der REA Elektronik GmbH mit Sitz in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt, HRB 3785) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung unter Auflösung ohne Abwicklung gegen Gewährung von Anteilen an der Gesellschaft übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 14.09.2006 wirksam geworden.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CS Card-Service GmbH Elektronische Zahlungssysteme mit Sitz in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt HRB 8670) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.