Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Roelf de Boer
Meppel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der RDB Group B.V. mit Sitz in Meppel, Niederlande (Kamer van Koophandel, KvK-Nummer: 04060029 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.11.2025 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.11.2025. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Gesellschafterversammlung hat am 03.03.2026 beschlossen, das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist im Wege der grenzüberschreitenden Ausgliederung zur Neugründung aufgrund des Spaltungsplanes vom 21.11.2025 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der RDB Group B.V. mit Sitz in Meppel/Niederlande (Kamer van Koophandel 04060029) (Besloten Vennootschap - Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht) als übertragender Rechtsträger vom 21.11.2025 durch Übernahme von Vermögensteilen (sämtliche Geschäftsanteile) entstanden. Die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Spaltung zur Neugründung liegen nach deutschem Recht vor. Alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt. Die grenzüberschreitende Spaltung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übertragende Gesellschaft unterliegt, wirksam.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.12.2025 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.