Handelsregister · HRB 23229

Registerinformationen

Raussendorf Maschinen- und Gerätebau GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Raussendorf Maschinen- und Gerätebau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Obergurig OT Singwitz
Geschäftsanschrift
Schulstr. 21, 02692 Obergurig OT Singwitz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 23229
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
08.10.2025
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und Vertieb von Maschinen, Maschinenbaugruppen und Maschinenteilen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Hannes Stefan Hannenheim

Dresden

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Prokurist(in)

Klaus Hannenheim

Wörth/Wifling

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2004.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 70.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2014 hat die Änderung der §§ 10 (Gesellschafterversammlung), 13 (Veröffentlichungen) sowie 14 (Gründungsaufwand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Umwandlung der RAUSSENDORF Maschienen- und Gerätebau Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Obergurig OT Singwitz (Amtsgericht Dresden, HRB 20739).

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB Beschlüsse Bl. 3, 4 SB Umwandlungsbeschluss Bl. 2 SB
  • Beschluss Bl. 9 SB
  • Beschluss Bl. 13 SB Gesellschaftsvertrag Bl. 14 SB

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 06.10.2025, AZ: 536 IN 1664/25, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.