Handelsregister · HRB 35534

Chronologischer Auszug

Rausch und Partner GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rausch und Partner GmbH

b)
Frankfurt am Main

c)
An- und Verkauf von Grundstücken,
Errichtung und Vermittlung des Erwerbsund Verkaufs von gewerblichen
Wohngebäuden, sowie schlüsselfertiges
Bauen. Vermietung und Verpachtung von
Immobilien.
Vermittlungen von Firmendienstleistungen
jeder Art und die Durchführung von
Werbemaßnahmen auf Rechnung Dritter.
200.000,00
DEM
b)
Liquidator:
Rausch, Dieter, Diplom-Ingenieur, Frankfurt am
Main
vertretungsberechtigt gemeinsam mit allen
anderen Liquidatoren; solange er alleiniger
Liquidator ist, vertritt er allein.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.08.1991 zuletzt geändert am
26.02.1996

b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
18.11.2004
Weiß

b)
Tag der ersten
Eintragung: 18.08.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Blatt 56 ff. Sonderband
2b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt
am Main (Az. 810 IN 607/01 R) vom 03.01.2002 ist die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
a)
09.05.2011
Schuster

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.