Die Entwicklung, die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von hochwertigen Schokoladenerzeugnissen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Robert Rausch
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Thomas Seeliger
Wolfenbüttel
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Rico Rühmer
Sülzetal
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
014
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 06.11.2014 mit der Rausch GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 36094 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 06.11.2014 zugestimmt hat. Der mit der Rausch GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 36094 B), nach Umfirmierung und Sitzverlegung: JRBG GmbH & Co. KG mit Sitz in Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRA 201867), geschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 06.11.2014 ist infolge am 13.11.2018 wirksam gewordener Abspaltung des Vertrages aus dem Vermögen der JRBG GmbH & Co. KG auf die Rausch Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53161 B) als neuem anderen Vertragsteil übergegangen und besteht mit dieser fort.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.