Die Errichtung und der Betrieb eines fachübergreifenden Handwerkszentrums zur Präsentation und Vermittlung zukunftsorientierten Handwerks mit hohem Qualitätsanspruch sowie die Koordination von Handwerksleistungen und die Übernahme solcher Leistungen als Generalübernehmer.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Gabriele Fromm
Wuppertal
Einzelprokura Abwickler(in)
Reinhard Belter
Wuppertal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Wuppertal: 30.11.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.12.2002.
Bei Umschreibung auf das elektronisch geführte Register Spalte 4 a) = allgemeine Vertretungsbefugnis - ergänzend eingetragen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 27 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 102 ff. Sonderband
Gesellschafterbeschluss Bl. 11 ff., Gesellschaftsvertrag Bl. 7 a ff. Sonderband II.
Formwechselbeschluss Bl. 13 ff. Sonderband II, Satzung Bl. 21 ff. Sonderband II.
Satzung
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2006 hat das Stammkapital um 20.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht und § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Satzung vom 24.07.2006.
Formwechsel
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2006 hat die formwechselnde Umwandlung in die RAUMFABRIK AG mit Sitz in Wuppertal beschlossen.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.