Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und bis zu vier stellvertretende Vorsitzende sowie der Finanzvorstand und der Ortsvorsteher oder Vertreter aus dem Ortschaftsrat. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Der Finanzvorstand darf auch allein berechtigt wirksam für den Verein Bankgeschäfte jeweils bis zu einer Höhe von 3.000,00 EUR generieren, Konten bei Kreissparkassen einrichten, alleinig Zugriff haben und diesen Zugriff mit Zustimmung des ersten Vorsitzenden anderen erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Höll
Tübingen
Vorstand
Renate Neukamm-Baumeister
Tübingen
Vorstand
Sonja Roh
Tübingen
Vorstand
Susanne Schiebel
Tübingen
Vorstand
Paul Schmid
Tübingen
Vorstand
Ulrich Sichau
Tübingen
Vorstand
Barbara Raff
Tübingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.12.2019.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) und § 12 (Kassenprüfer) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
Satzung: Blatt 9 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.