Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft und Dritter, als auch die Möglichkeit des Eigentumserwerbs genossenschaftlichen Wohnraums durch ihre Mitglieder und Dritter. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der wirtschaftlichen Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder dienlich sind und sie kann sich hier dritter Unternehmen bedienen, sich an solchen beteiligen oder Eigengesellschaften bilden. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen dies in gemeinsamen Sitzung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Katrin Schneider
Goseck
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Diana Salbreiter
Halle (Saale)
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.1999 zuletzt geändert am 22.06.2004
Die Vertreterversammlung vom 09.01.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden die §§: 25 (Einberufung der Generalversammlung), 26 (Vertreterversammlungen),32 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 39 (Prüfungsverband), 40 (Auflösung und Abwicklung), 41 (Bekanntmachungen) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 10.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Pflicht der Mitglieder) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden:§§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft),10 (Auseinandersetzung),14 (Pflicht der Mitarbeiter) und 33 (Rücklagen) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 22.06.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden:§§ 7 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 14 (Pflicht der Mitglieder), 19 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 32 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 33 (Rücklagen), 37 (Verwendung des Jahresüberschusses) und 39 (Auflösung und Abwicklung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.07.2004. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle Saalkreis , GnR 498) getreten.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Realbau Halle Bauträgergesellschaft mbH mit dem Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Stendal HRB 9784) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 mit Nachtrag vom 13.12.2021 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 29.10.2021 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 29.10.2021 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.