Handelsregister · HRA 5946

Chronologischer Auszug

Rathaus Apotheke Michael Springer e.K. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rathaus Apotheke Hilmar Teufel, Inhaber
Andreas Teufel e. Kfm.

b)
Oberasbach
b)
Inhaber:
Teufel, Andreas, Apotheker, Zirndorf-Weiherhof
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau

b)
Der Übergang der in dem Geschäftsbetrieb des Teufel Hilmar
begründeten Verbindlichkeiten ist bei der Verpachtung des
Geschäfts an Teufel Andreas ausgeschlossen.
a)
12.11.2002
Haußner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.04.1989.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Firma geändert, nun:
Rathaus Apotheke Hilmar Teufel e. Kfm.
b)
Neuer
Inhaber:
Teufel, Hilmar, Röthenbach a.d. Pegnitz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Inhaber:
Teufel, Andreas, Apotheker, Zirndorf-Weiherhof
b)
Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten
Forderungen ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen
Inhaber ausgeschlossen.
a)
12.02.2008
Ilgenfritz
3b)
Gemäß § 29 HGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Am Rathaus 1, 90522 Oberasbach
a)
10.12.2009
Lang
4a)
Firma geändert, nun:
Rathaus Apotheke Michael Springer e.K.
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Teufel, Hilmar, Röthenbach a.d. Pegnitz, *XX.XX.XXXX
Neuer
Inhaber:
Springer, Michael, Oberasbach, *XX.XX.XXXX
b)
Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts
begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie
der Übergang der in dem Betriebe begründeten Forderungen auf
den neuen Inhaber ist ausgeschlossen.
a)
01.10.2015
Peters

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.