Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertreten der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert bis 10.000,00 EUR wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden oder den Kassenwart vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Grundstücksgeschäfte bedürfen stets der Zustimmung der Mitgliederversammlung unabhänigig vom Geschäftswert.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Merkel
Rastatt
Vorstand
Klaus Hildenbrand
Rastatt
Vorstand
Thomas Kunz
Rastatt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.1951 in Neufassung vom 11.01.1975
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; hierbei wurde insbesondere § 11 (Vorstand) geändert.
Der Vorstand hat am 30.03.2022 die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.09.1951
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.11.2014.
Satzung: Sonderband 1 Blatt 41 ff.
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