Handelsregister · VR 9020

Chronologischer Auszug

Rassekaninchenzüchterverein Oppach-Beiersdorf e.V. · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rassekaninchenzüchterverein Oppach-Beiersdorf e.V.

b)
Beiersdorf
a)
Vorsitzender und Stellvertretende Vorsitzende sind
einzelvertretungsberechtigt. Im Geldverkehr ist der
Vorsitzende , der stellvertretende Vorsitzende und der
Kassierer zeichnungsberechtigt; dabei handeln jeweils
zwei der Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Ludwig, Reinhard, Beiersdorf, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Strauch, Dietmar, Beiersdorf, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Hempel, Monika, Oppach
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.05.1990 zuletzt geändert am 27.01.2001
a)
13.12.2010
Kramer

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.06.1990.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Löbau VR 20).
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV berichtigend
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Strauch, Dietmar, Beiersdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Osiak, Andreas, Beiersdorf, *XX.XX.XXXX
Funktion berichtigt und Geburtsdatum von Amts wegen
ergänzt:
Vorstand:
Hempel, Monika, Oppach, *XX.XX.XXXX
Funktion berichtigt:
Vorstand:
Ludwig, Reinhard, Beiersdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2013 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der
Satzung beschlossen
a)
19.12.2013
Grau

b)
Protokolle Bl. 2 und 4 SB
Neue Satzung Bl. 5 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.