Handelsregister · VR 391031
Historischer Auszug
Rassekaninchenzuchtverein C 857 Sulz e.V. · Amtsgericht Freiburg
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
BR
/Schwarzwald
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
5
Nr.
der
a)
Name
“
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
1
u
2
1
a)
Rassekaninchenzucht-
a)
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
ver-
verein
C
857
Sulz
e.V.
b)
Lahr
-
Sulz
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99).
treten
durch
den
1.Vorsitzenden
und
den
2.
Vorsit-
zenden.
Jeder
ist
einzelvertretungsberechtigt.
b)
Heinz
Sexauer
‚geb.
2.
April
1939
wh.
in
Lahr
-
Sulz
-
1.
Vorsitzender
-
Wolfgang
Holzwarth,
geb.
10.
Juli
1937
wh.
in
Lahr
-
Sulz
-
2.
Vorsitzender
-
Die
Satzung
ist
errichtet
am
15.
Juni
2007.
|
Aula
ver
Verordnung
vom
22.09.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
fung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
i
i
übergegangen,
9
im
Breisgau
!
Dem
bisheri
i
i
|
!
gen
Amtsgerichtsbezirk
Lahr/Schwa
i
Kennziffer
39
zugeordnet.
wald
wurde
die
|
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
un
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
ortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
|
a.
15.
August
2007
NF-
b.
Satzung
Seite
7
-13
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Amtsgericht
ANE
/Schunegfe
Vereinsregister
|
|
Blatt
_T
|
4
0
3
4
Nr.der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
.
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
5
RS
121
Karteibiatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.