Handelsregister · HRB 793409

Chronologischer Auszug

Rapp Immobilienbesitz GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bisher: "Neumühle Fetzer GmbH"; nun:
Rapp Immobilienbesitz GmbH

b)
Vaihingen an der Enz
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Goethestraße 55, 71655 Vaihingen an der
Enz

c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
der Kauf und Verkauf von Immobilien sowie
deren Vermietung und Verpachtung auf
eigene Rechnung zur Kapitalanlage.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Rapp, Roland, Vaihingen an der Enz,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2013.

Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen.

Der Sitz ist von Rottenacker (Amtsgericht Ulm HRB 729875)
nach Vaihingen an der Enz verlegt.
a)
20.02.2024
Gall

b)
Tag der ersten
Eintragung:
22.10.2013

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.