Handelsregister · HRB 25470

Chronologischer Auszug

RAPID Key & Go Filialsystem GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
RAPID Key & Go Filialsystem GmbH

b)
Zwingenberg

c)
Die Anmietung, die Ausstattung sowie die
Verpachtung von Schuh- und
Schlüsseldienstfilialen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführerin:
Koob, Anke, Zwingenberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2002
a)
07.07.2006
Weiß

b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.05.2002
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 1-16 Sonderband
2b)
Sitz verlegt, nun:
Bensheim
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Heinrichstraße 18, 64625 Bensheim
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung nach Bensheim beschlossen.
a)
26.09.2016
Dissinger

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.