Handelsregister · HRB 733597
Chronologischer Auszug
rapid Auto & Motorsport GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) rhecon UG (haftungsbeschränkt) b) Esslingen am Neckar Geschäftsanschrift: Paracelsusstraße 47, 73730 Esslingen am Neckar c) Coaching und Durchführung von Seminaren im Bereich Stimme, Sprechen und Rhetorik sowie die Durchführung besonderer Bühnenprogramme und die Erbringung von ähnlich gearteten Dienstleistungen | 5.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Hancke, Andrea, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2010. | a) 29.04.2010 Drexler | |
| 2 | a) Firma geändert; nun: rapid Auto & Motorsport UG (haftungsbeschränkt) b) Sitz verlegt; nun: Ofterdingen Änderung der Geschäftsanschrift: Mössinger Straße 14, 72131 Ofterdingen c) Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen: Autoglas: - Verglasung und Reparatur von beschädigten Gläsern und Scheiben an Kraftfahrzeugen, - Handel mit Autoglas, - Scheiben tönen unter Aufbringung von Tönungsfolien zum Schutz durch Sonneneinstrahlung und Sichtschutz. KfZ- Handel: - An-und Verkauf sowie die Vermittlung von Neu-Gebraucht-, EU- und Unfallfahrzeugen. Kfz-Teile Handel: - An-und Verkauf sowie die Vermittlung von neuen und gebrauchten OE-Ersatzteilen sowie Aftermarket-Produkten. Motorsport: - Produktion, Verkauf, Vermietung sowie Handel mit Motorsportzubehör, Sicherheitseinrichtungen, Motorsportfahrzeuge, sowie Beratung, Konsolidierung und Ausbildung im Bereich Motorsport. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Bestellt als Geschäftsführer: Heidecke, Stephan Lars, Ofterdingen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hancke, Andrea, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 06.03.2013 Feuerpeil | ||
| 3 | a) Firma geändert; nun: rapid Auto & Motorsport GmbH | Stammkapital nun: 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR erhöht. | a) 30.07.2014 Seyffarth | ||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 12.02.2018 (12 IN 341/17) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 01.03.2018 Seyffarth | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 27.06.2018 (12 IN 341/17) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 27.06.2018 (12 IN 341/17) wurde das vorläufige Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO aufgehoben. | a) 10.07.2018 Kunze |
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