Handelsregister · VR 420475
Historischer Auszug
Rangendinger Schwimm Sport Verein e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Vereinsregister
VR475
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Rangendinger
Schwimm
a)
Vorstand
i.S.
des
8
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
a)
eingetragener
Verein.
a)
10.
November
2011
Sport
Verein
e.V.
b)
Rangendingen
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
der
Kassenwart
und
der
sportliche
Leiter.
Je
zwei
Vorstandsmitglieder
vertreten
gemeinsam.
b)
Vorsitzender:
Arndt,
Michael,
geb.
am
30.10.1977,
Rangendingen
Kassenwart:
Lehr,
Joachim,
geb.
am
17.06.1968,
Hechingen
sportliche
Leiterin:
Kästner,
Steffi,
geb.
am
26.02.1965,
Rangendingen
Die
Satzung
wurde
am
27.09.2011
errichtet.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Hechingen
wurde
die
Kennziffer
42
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
ueh-
A
Sthell-Zocastello
b)
Verfügung
Bi.
15
Satzung
BI.
6
ff.
Fortsetzung
Rückseite
Vereinsregister
Amtsgericht
HE
C
HINGEN
vr
475
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
.
a)
Satzung.
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VA
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.