Handelsregister · HRB 12632
Chronologischer Auszug
Ralf Keller Sanitär Heizung Solar GmbH · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ralf Keller Sanitär Heizung Solar GmbH b) Erlangen Geschäftsanschrift: Markweg 4, 91056 Erlangen c) die Projektierung und Erstellung von regelungs-, steuerungs- und gebäudetechnischen Anlagen im Bereich Heizung, Sanitär, Klima, Lüftung und Solar; ebenso die damit zusammenhängende Beratung sowie die Erbringung von Servicedienstleistungen in den genannten Bereichen; weiterhin der Groß- und Einzelhandel mit Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Solar- und Sanitärartikeln. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Keller, Ralf, Erlangen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2010. b) Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Ralf Keller e.K. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 9530) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. | a) 05.10.2010 Linhardt-Ostler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.