Handelsregister · HRB 7516 FL

Chronologischer Auszug

Rainer Matthiesen Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rainer Matthiesen Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Flensburg

Geschäftsanschrift:
Schulze-Delitzsch-Straße 25,
24943 Flensburg

c)
(1) Gegenstand des Unternehmens
ist die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m.
§ 57 Abs. 3 StBerG, und zwar
insbesondere: die Beratung und
Vertretung in Steuersachen; die
Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegen-heiten; die Durchführung
von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prü-fungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; die gutachterliche Tätigkeit - sowie die
Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
- und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch
die Treuhandgeschäfte über die
Anschaffung und Ver-äußerung
von Wertpapieren für Andere und
die Verwaltung und Verwahrung
von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz
über Kapitalanlagege-sellschaften.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf
des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4
Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft
darf unter den Voraussetzungen
des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich
an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung,
Ausgestaltung und Tätigkeit von
Zweigniederlassungen, die sich
aus einer Berufsordnung ergeben,
sind in deren jeweils geltender
Fassung zu beachten.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Matthiesen, Rainer, *XX.XX.XXXX,
Flensburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
23.04.2009
a)
15.05.2009
Vauth

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