Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind je alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist auf Geschäfte beschränkt, durch welche der Verein im Einzelfall im Wert von nicht mehr als 10.000,-- DM verpflichtet wird. Bei höherer Verpflichtung ist dem Geschäftsgegner vom Vorstand ein mit einfacher Mehrheit gefasster, schriftlicher Zustimmungsbeschluß des Gesamtvorstandes vorzulegen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anne Behles
Weissach im Tal
Vorstand
Thomas Hildebrand
Burgdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.04.1994 mit Nachträgen vom 14.07.1994 und 25.08.1994 zuletzt geändert am 17.06.2000
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 17.02.1995
Satzung: Sonderband Blatt 4
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