Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; Annahme von sonstigen Einlagen; Gewährung von Krediten aller Art; Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie Durchführung von Treuhandgeschäften; Durchführung des Zahlungsverkehrs; Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkauf von Devisen und Sorten; Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; Erwerb und Veräußerung sowie Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; Vermittlung oder Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; gemeinschaftlicher Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschhaftlicher Erzeugnisse; Handel mit sonstigen Waren, Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie der Betrieb und die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen oder sonstigen Grundstücken.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Johann Peter Guggemos
Seeg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Georg Hummel
Roßhaupten
Prokurist(in)
Wolfgang Bayrhof
Wald
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Gerhard Schnitzler
Seeg
Prokurist(in)
Martin Eberle
Bidingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 27.12.1894 und zuletzt geändert mit Beschluss vom 04.07.2002.
Die Generalversammlung vom 17.07.2003 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Gegenstand), § 15 (Vertretung), § 28 (Einberufung und Tagesordnung) und § 46 (Bekanntmachungen).
Die Generalversammlung vom 27.06.2007 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a.geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand) sowie § 15 (Vertretung).
Die Generalversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 10 (Auseinandersetzung).
Die Generalversammlung vom 29.10.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), § 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) sowie § 46 (Bekanntmachungen).
Die Generalversammlung vom 21.06.2023 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung (Aufsichtsratssitzungen)), 27 (Frist und Tagungsort (Generalversammlung)), 28 (Einberufung und Tagesordnung (Generalversammlung)), 33 Abstimmung und Wahlen (Generalversammlung)), 35 (Versammlungsniederschrift (Generalversammlung)), 36a (Virtuelle Versammlung, hybride Versammlung und Versammlung im gestreckten Verfahren (Generalversammlung)), 36c (Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Präsenzversammlung in Bild und Ton und Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton (Generalversammlung)), 40 (Nachschusspflicht) und 46 (Bekanntmachungen) .
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Generalversammlung vom 04.05.1995 beschloB nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.1994 die Verschmelzung der Genossenschaft als übernehmende Genossenschaft mit der Raiffeisenbank Stötten am Auerberg eG, Sitz: Stötten am Auerberg, als übertragende Genossenschaft.
Die Raiffeisenbank Seeg eG, Sitz: Seeg (AG Kempten GnR 49) als übertragende Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages von 17.07.2002 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 21.06.2002 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 04.07.2002 mit der Genossenschaft als übernehmende Genossenschaft verschmolzen.
Die Raiffeisen-Versicherungsdienst Roßhaupten-Halblech GmbH mit dem Sitz in Halblech-Buching (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 2054) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2004 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 21.07.2004 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 03.08.2004 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Die Raiffeisenbank Bidingen eG mit dem Sitz in Bidingen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) GnR 604) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2026 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 02.06.2026 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 01.06.2026 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.01.1895. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 322/324.
Anmeldung Bl. 307/308 SB
Beschluß Bl. 309/310 SB
Verschmelzungsvertrag, Beschlüsse Bl. 344/354 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.