Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Anke Harms
Rastede
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Christian von Deetzen
Rastede
Vorstand
Christian Luks
Rastede
Prokurist(in)
Ingo Pesch
Rastede
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Jan-Philipp Indorf
Wiefelstede
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Statut Blatt 154-164 Sonderband
Änderungsbeschluss Blatt 222-224 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 23.12.1901 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 451 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 15.11.2005.
In Ergänzung der Eintragung vom 09.09.2008 nachgetragen.
Satzung
Statut vom 10.11.1901 zuletzt geändert am 05.10.2001
Die Generalversammlung vom 11.06.2008 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 9 (Ausschluss), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 15.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens) und § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 09.06.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.11.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen in der Generalversammlung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände) sowie die Einfügung von § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung) und § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Ton und Bild) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.