Handelsregister · GnR 260023
Chronologischer Auszug
Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Raiffeisenbank Denzlingen eG b) Denzlingen c) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, die Vermittlung von Versicherungen und Reisen. | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme pro Geschäftanteil beträgt 260,00 EUR. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Kern, Werner, Geschäftsführer, Denzlingen Vorstand: Kury, Hansjörg, Bankkaufmann, Waldkirch | a) Genossenschaft Statut vom 03.05.1968 mit Nachtrag vom 19.07.1953 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 31.07.2001. | a) 14.06.2006 Kornmayer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.06.2006. Tag der ersten Eintragung: 16.02.1880 Neufassung des Statuts: Sonderband II Blatt 255 ff. | |
| 2 | a) Firma geändert; nun: Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau eG c) Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, die Vermittlung von Versicherungen, Reisen und Immobilien. | Nachschusspflicht geändert; nun: Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme pro Geschäftanteil beträgt 300,00 EUR. | b) Bestellt als Vorstand: Gutjahr, Wolfgang, Sexau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schlenker, Gudrun, Sexau, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Kern, Werner, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Kury, Hansjörg, Waldkirch, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 23.05.2006 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Firma und Sitz), in § 2 (Zweck und Gegenstand), in § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), in § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und in § 40 (Beschränkte Nachschußpflicht) beschlossen. b) Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.05.2006 und 23.05.2006 die Genossenschaft "Raiffeisenbank Sexau eG", Sexau (Amtsgericht Freiburg i.Br. GnR 260033) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 03.07.2006 Kaufmann b) Verschmelzungsvertrag: Sonderband II Blatt 291ff. Zustimmungsbeschlüsse: Sonderband II Blatt 317ff., 349ff. Änderungsbeschluss: Sonderband II Blatt 399f. | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Kury, Hansjörg, Waldkirch, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2007 Leibbrand | ||||
| 4 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen: c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) dei Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerg und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und Immobilien. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB befreit werden. | a) Die Generalversammlung vom 16.04.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 29.05.2009 Leibbrand | ||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen. Zusätzlich ist Frau Fremmer mit einem Vorstandsmitglied befugt die Veräußerung und Belastung von Grundstücken vorzunehmen: Fremmer, Susanne, Sasbach am Kaiserstuhl, *XX.XX.XXXX | a) 02.08.2011 Hügel | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Gutjahr, Wolfgang, Sexau, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gutjahr, Wolfgang, Sexau, *XX.XX.XXXX | a) 05.09.2011 Hügel | |||
| 7 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen. Zusätzlich ist Herr Singer mit einem Vorstandsmitglied befugt die Veräußerung und Belastung von Grundstücken vorzunehmen: Singer, Bernd, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) 16.11.2011 Hügel | ||||
| 8 | a) Die Generalversammlung vom 04.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung von Geschäftsanteilen) und § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen. | a) 23.08.2012 Neff | ||||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Fremmer, Susanne, Waldkirch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Schlenker, Gudrun, Sexau, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Fremmer, Susanne, Waldkirch, *XX.XX.XXXX | a) 18.12.2012 Fischer | |||
| 10 | b) Bestellt als Vorstand: Singer, Bernd, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Singer, Bernd, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Gutjahr, Wolfgang, Sexau, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Trenkle, Josef, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2013 Drayer | |||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Kern, Werner, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) 05.02.2015 Maier | ||||
| 12 | Prokura erloschen: Trenkle, Josef, Denzlingen, *XX.XX.XXXX | a) 29.09.2016 Maier | ||||
| 13 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen. Zusätzlich ist Herr Schwendenmann mit einem Vorstandsmitglied befugt, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken vorzunehmen: Schwendenmann, Manuel, Zell am Harmersbach, *XX.XX.XXXX | a) 12.10.2016 Maier | ||||
| 14 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) die Durchführung aller sonstigen Geschäfte, soweit diese Geschäfte im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens stehen und der Erfüllung des Genossenschaftszwecks dienlich sind; k) die Vermittlung von Immobilien, der Erwerb, die Erschließung, die Verwaltung und Vermietung, die Bebauung und der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden aller Art (Immobiliengeschäft). | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB befreit werden. | a) Die Generalversammlung vom 19.06.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 Abs. 2 (Gegenstand des Unternehmens), 15 Abs. 1 (Vertretung), 16 Abs. 2 e (Pflichten des Vorstandes), 19 Abs. 4 (Willensbildung), 22 Abs. 1 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 23 Abs. 1 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 Abs. 2 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 25 Abs.3 und 6 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 Abs. 4 (Ausübung der Mitgliedsrechtge), 28 Abs. 3 und 7 ((Einberufung und Tagesordnung), 35 Abs. 2 (Versammlungsniederschrift), 42 Abs. 3 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 Abs. 1 und 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 09.07.2018 Drayer | ||
| 15 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Stahl, Stefanie, Emmendingen, *XX.XX.XXXX | a) 17.12.2019 Kaufmann | ||||
| 16 | a) Die Generalversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), in § 10 (Auseinandersetzung), in § 19 (Willensbildung), in § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), in § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), in § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), in § 27 (Frist und Tagungsort), in § 28 (Einberufung und Tagesordnung), in § 33 (Abstimmungen und Wahlen), in § 35 (Versammlungsniederschrift), in § 36 (Teilnahme der Verbände), in § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Gneralversammlung, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), in § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), in § 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) und in § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. | a) 21.12.2020 Kaufmann | ||||
| 17 | Nachschusspflicht geändert; nun: Keine Nachschusspflicht. | a) Die Generalversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. | a) 10.01.2022 Kaufmann | |||
| 18 | Prokura erloschen: Stahl, Stefanie, Emmendingen, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2022 Kaufmann | ||||
| 19 | a) Die Generalversammlung vom 06.07.2023 hat die Änderung der Satzung in §§ 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36a (Virtuelle Versammlung, hybride Versammlung und Versammlung im gestreckten Verfahren), 36c (Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Präsenzveranstaltung in Bild und Ton und Übertragung an der Generalversammlung in Bild und Ton), 40 (Nachschusspflicht) und 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 02.08.2023 Transier-Lang |
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