(1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hubertus Semmler
Petersberg-Stöckels
Vorstand
Stefan Heil
Flieden
Prokurist(in)
Thomas Riga
Petersberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Michael Richter
Steinau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Frank Romstadt
Hofbieber
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 11.10.1891 zuletzt geändert am 01.01.2001
Die Generalversammlung vom 03.07.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie §§ 4, 6, 9 und 11 (Mitgliedschaft), §§ 15 und 18 (Vorstand), §§ 22, 24 und 25 (Aufsichtsrat), §§ 28, 30, 31 und 33 (Generalversammlung), § 37 (Geschäftsanteil), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 12 (Pflichten der Mitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten) und 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.06.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 15 (Vertretung), 16, 18, 19 (Vorstand), §§ 22, 23, 24, 25 (Aufsichtsrat), §§ 26, 28, 35 (Generalversammlung) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 31.01.1903 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 16
Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alternative BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.
Fall 21
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 18.07.2018 berichtigt.
Fall 24
Fall 25
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.