Handelsregister · VR 1053

Chronologischer Auszug

Radsportverein Wanderlust Ebringen e. V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Radsportverein Wanderlust Ebringen e. V.

b)
Ebringen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und
dem Geschäftsführer. Je zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Gramer, Walter, Kfz.-Elektriker-Meister, Ebringen
Erster Vorsitzender:
Schwunck, Axel, Ebringen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Farke, Dirk, Ebringen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.03.1976.
a)
06.04.2006
Kornmayer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.04.2006.
Tag der ersten Eintragung:
23.11.1976
Satzung:
Sonderband
Blatt 7 ff
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Leuchtner, Jörg, Schallstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Peukert, David, Ebringen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Heyde, Christian, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Farke, Dirk, Ebringen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Schwunck, Axel, Ebringen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Gramer, Walter, Kfz.-Elektriker-Meister, Ebringen,
*XX.XX.XXXX
a)
08.06.2011
Fischer
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Krüger, Bernd, Müllheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Berthold, Thomas, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Peukert, David, Ebringen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Heyde, Christian, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
25.04.2017
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.