Handelsregister · VR 210142
Chronologischer Auszug
Radsportverein Jägerweg Kappelwindeck e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Radsportverein Jägerweg Kappelwindeck e.V. b) Bühl | a) Der Verein wird entweder durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden vertreten. b) 1. Vorsitzender: Seifried, Manfred, Plattenleger, Bühl-Kappelwindeck 2. Vorsitzender: Doll, Hugo, Bäcker, Bühl-Kappelwindeck | a) Verein Satzung vom 07.04.1973. | a) 10.11.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 19.10.1973 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der erste oder der zweite Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Doll, Hugo, Bäcker, Bühl-Kappelwindeck Vertretungsbefugnis geändert bei erster Vorsitzender: Seifried, Manfred, Bühl, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in Satz 22 (Vorstand) beschlossen. | a) 01.03.2018 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 17 ff | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Bestellt als Liquidator: Seifried, Manfred, Bühl, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Klöpfer, Werner Martin, Bühl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr erster Vorsitzender: Seifried, Manfred, Bühl, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 28.08.2023 Lamadé |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.