Handelsregister · VR 101050

Chronologischer Auszug

Radsportverein "Concordia" 1920 Forchheim e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Radsportverein "Concordia" 1920 Forchheim e.V.

b)
Rheinstetten
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR sind die beiden
Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigt bzw. ist
einer der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit dem
Schatzmeister vertretungsberechtigt; für
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
10.000,00 EUR ist die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Melcher, Werner, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Henning, Jürgen, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.01.1972 in Neufassung vom 15.03.2013.
a)
16.05.2014
Porazan

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
11.08.1975
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den
Schatzmeister
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR Jahresgeschäftswert
sind die beiden Vorsitzenden gemeinsam
vertretungsberechtigt bzw. ist der 1. Vorsitzende
gemeinsam mit dem Schatzmeister
vertretungsberechtigt; der 2. Vorsitzende ist in diesen
Fällen mit dem Schatzmeister vertretungsberechtigt,
wenn ein Beschluss der Verwaltung in dieser Sache
unter Nennung des Verhinderungsgrundes des 1.
Vorsitzenden vorliegt.

Neue Bankverbindungen, Grundstücksgeschäfte,
Dauerschuldverhältnisse, Dienst- und
Werkleistungsverträge, Arbeitsverträge,
Sponsoringverträge, Anmietungen oder Verpachtungen
mit einem Jahresgeschäftswert über 5.000,00 EUR oder
einer Laufzeit über 5 Jahren sind für den Verein nur
verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands
erteilt ist.

Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
10.000,00 EUR ist die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erforderlich.

b)
Bestellt als
Schatzmeister:
Jadüschke, Harald, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Henning, Jürgen, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Rechte der Mitgliedschaft), §
7 (Mitgliedsbeitrag), § 9 (Mitgliederversammlung), § 12 (Geschäftsführender Vorstand), §
16 (Wahlen), § 17 (Ordnungen) und § 23 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
a)
21.01.2021
Walz

b)
Satzung:
SB 1
AS 15 ff.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 10 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), §12
(Geschäftsführender Vorstand), § 14 (Vereinsjugend), § 17 (Ordnungen) und § 23
(Inkrafttreten) beschlossen.
a)
04.01.2022
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 37 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.