Handelsregister · VR 101050
Chronologischer Auszug
Radsportverein "Concordia" 1920 Forchheim e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Radsportverein "Concordia" 1920 Forchheim e.V. b) Rheinstetten | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR sind die beiden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigt bzw. ist einer der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister vertretungsberechtigt; für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. b) 1. Vorsitzender: Melcher, Werner, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Henning, Jürgen, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 15.01.1972 in Neufassung vom 15.03.2013. | a) 16.05.2014 Porazan b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 11.08.1975 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR Jahresgeschäftswert sind die beiden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigt bzw. ist der 1. Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister vertretungsberechtigt; der 2. Vorsitzende ist in diesen Fällen mit dem Schatzmeister vertretungsberechtigt, wenn ein Beschluss der Verwaltung in dieser Sache unter Nennung des Verhinderungsgrundes des 1. Vorsitzenden vorliegt. Neue Bankverbindungen, Grundstücksgeschäfte, Dauerschuldverhältnisse, Dienst- und Werkleistungsverträge, Arbeitsverträge, Sponsoringverträge, Anmietungen oder Verpachtungen mit einem Jahresgeschäftswert über 5.000,00 EUR oder einer Laufzeit über 5 Jahren sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. b) Bestellt als Schatzmeister: Jadüschke, Harald, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Henning, Jürgen, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Rechte der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliedsbeitrag), § 9 (Mitgliederversammlung), § 12 (Geschäftsführender Vorstand), § 16 (Wahlen), § 17 (Ordnungen) und § 23 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. | a) 21.01.2021 Walz b) Satzung: SB 1 AS 15 ff. | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 10 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), §12 (Geschäftsführender Vorstand), § 14 (Vereinsjugend), § 17 (Ordnungen) und § 23 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 04.01.2022 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 37 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.