Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstände ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR für den Verein nur verbindlich sind, wenn die Zustimmung des Ausschusses hierzu erteilt ist. Zu Grundstückskäufen, -veräußerungen und -belastungen bedarf der Vorstand der Genehigung des Ausschusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
René Marco Kuhnle
Reichenbach an der Fils
Vorstand
Denis Bachmann
Reichenbach an der Fils
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.04.1971 zuletzt geändert am 15.03.2013
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 03.10.1977
Satzung: Sonderband Blatt 130/139, 152/159
Satzung: Sonderband Blatt 180
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.