Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 BGB durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart vertreten. In Abweichung zu der Regelung im Abs. 1 sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis 5.000,00 Euro allein zu Vertretung des Vereins berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Sutschek
Stuttgart
Vorstand
Harald Seeger
Stuttgart
Vorstand
Regula Beate Runge
Kornwestheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.11.2005 mit Nachtrag vom 29.05.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Auflösung des Radsport-Bezirk Stuttgart e.V.) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Gesetzliche Vertretung des Vereins) beschlossen.